Satzung

EINCHECKEN

  1. Der Gast, der das Zimmer mietet, ist verpflichtet, die Registrierungskarte auszufüllen und die DSGVO-Klausel zu unterzeichnen.
  2. Der Beginn eines Aufenthalts in der Einrichtung Villa Meduza ist gleichbedeutend mit der Annahme der Ordnung der Einrichtung durch den Gast.
  3. Die Zahlung für den Aufenthalt ist bei der Ankunft fällig.
  4. Aufgrund geänderter Steuervorschriften muss vor der Zahlung der Gebühr die Steueridentifikationsnummer für die Rechnung angegeben werden. Nach dem Drucken eines Steuerbelegs ohne Steueridentifikationsnummer ist die Ausstellung einer Rechnung nicht möglich. Gäste, die eine Rechnung erhalten möchten, werden gebeten, bei der Reservierung die erforderlichen Daten anzugeben.

HOTELNACHT

  1. Der Hoteltag beginnt um 15:00 Uhr und endet am nächsten Tag um 11:00 Uhr.
  2. Bitte melden Sie Ihren Wunsch zur Verlängerung Ihres Aufenthaltes bis 9:00 Uhr am Tag der Zimmerreservierungsfrist an der Rezeption an. Wir werden versuchen, Ihre Anfrage zu erfüllen, solange wir freie Zimmer haben.
  3. Ein Verbleib im Zimmer oder das Verlassen des Zimmers nach 12:00 Uhr gilt als Verlängerung des Aufenthalts. Das Hotelprogramm berechnet Ihnen für den nächsten Tag der Zimmermiete den vollen Preis.
  4. Nach vorheriger Absprache an der Rezeption ist eine Verlängerung des Tages bis möglich 15:00 Uhr für 50 PLN/1 Stunde oder bis 18:00 Uhr für 50 % des Preises pro Nacht (je nach Zimmerverfügbarkeit).

DER AUFENTHALT

  1. Während des Aufenthalts unserer Gäste bieten wir einen Wechsel der Hotelwäsche einmal pro Woche oder auf Anfrage gegen eine Gebühr von 25 PLN/Bettwäschesatz und einen Handtuchwechsel alle 2 Tage oder auf Anfrage gegen eine Gebühr von 10 PLN/ Satz Handtücher.
  2. Bitte melden Sie Ihren Zimmerreinigungswunsch bis 12:00 Uhr an der Hauptrezeption und hängen Sie ein Schild an der Außenseite der Tür an.
  3. Wenn Sie Anmerkungen zum Standard oder zur Ausstattung der Einrichtung, einschließlich des Zimmers, haben, melden Sie diese bitte umgehend an der Rezeption der Einrichtung. Gleichzeitig legt die Einrichtung fest, dass das Ausbleiben einer Mitteilung des Gastes innerhalb einer Stunde nach Check-in als Verzicht des Gastes auf diesbezügliche Ansprüche gewertet wird.
  4. Verzichtet ein Gast während seines Aufenthaltes auf eine weitere Unterbringung, erstattet das Hotel den für Aufenthalt/Parkplatz/Zusatzleistungen gezahlten Betrag nicht zurück.

HOTELHAFTUNG

  1. Die Haftung von Villa Meduza für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen, Geld, Wertpapieren, Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert richtet sich nach den Bestimmungen der Artikel 846-849 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Haftung der Einrichtung ist begrenzt, wenn diese Gegenstände nicht an der Rezeption hinterlegt werden.
  2. Das Hotel haftet nicht für Schäden oder Verlust eines Autos oder sonstigen Fahrzeugs des Gastes, das auf einem unbewachten Hotelparkplatz abgestellt ist.
  3. Das Hotel übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die in einem auf dem Hotelparkplatz abgestellten Auto zurückgelassen werden.

IN DER EINRICHTUNG ZURÜCKGELASSENE GEGENSTÄNDE

  1. Persönliche Gegenstände, die der abreisende Gast im Zimmer zurückgelassen hat, werden auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse zurückgesandt. Wenn eine solche Anweisung nicht eingeht, lagert die Einrichtung diese Gegenstände drei Monate lang und spendet sie dann für wohltätige Zwecke oder für die öffentliche Nutzung.

GÄSTEVERANTWORTUNG

  1. Der Hotelgast trägt die volle finanzielle und rechtliche Haftung für Schäden oder Zerstörung der Hotelausstattung, die durch sein Verschulden sowie das Verschulden der Gäste verursacht werden.
  2. Der Hotelgast kann die Karte/den Schlüssel während seiner Abwesenheit an der Hotelrezeption abgeben. Für den Verlust Ihrer Karte/Ihres Hotelzimmerschlüssels wird eine Gebühr in Höhe von 200 PLN erhoben.
  3. Die Nachtruhe innerhalb der Anlage gilt von 22:00 bis 07:00 Uhr.
  4. Besucher unserer Gäste werden gebeten, die Zimmer bis spätestens 22:00 Uhr zu verlassen.
  5. Das Rauchen ist auf dem Gelände, einschließlich der Zimmer und Balkone, strengstens untersagt. Gemäß dem Gesetz vom 8. April 2010 zur Änderung des Gesetzes über den Gesundheitsschutz vor den Folgen des Konsums von Tabak und Tabakprodukten und des Gesetzes über die staatliche Gesundheitsinspektion |Gesetzblatt Nr. 81, Pos. 529|. Mit Ausnahme des dafür vorgesehenen Platzes außerhalb des Einrichtungsgebäudes.
  6. Der Verstoß gegen das Rauchverbot für Zigaretten und Tabakwaren in den Zimmern ist gleichbedeutend mit der Zustimmung des Mieters zur Übernahme der Kosten für die Entaromatisierung des Zimmers in Höhe von 900 PLN.
  7. In Hotelzimmern ist die Nutzung elektrisch betriebener Geräte oder Apparate, die nicht zur Ausstattung dieser Zimmer gehören, mit Ausnahme von Rasierapparaten, Haartrocknern, Telefonladegeräten und anderen mobilen Geräten untersagt.
  8. Jedes Mal, wenn der Gast das Zimmer verlässt, sollte er oder sie die Tür überprüfen und sicherstellen, dass sie geschlossen ist.

PARKPLATZ DES HOTELS

  1. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Parkplätzen ist das Parken reservierungspflichtig. Die Kosten betragen 35 PLN/Tag von Oktober bis Mai/60 PLN/Tag von Juni bis September.

VERWEIGERUNG ZU BLEIBEN

  1. Die Einrichtung kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während des vorherigen Aufenthalts grob gegen die Vorschriften verstoßen hat, wodurch Sach- oder Gästeschäden oder Personenschäden bei Gästen, Mitarbeitern der Einrichtung oder anderen in der Einrichtung untergebrachten Personen verursacht wurden oder die Ruhe in der Einrichtung auf andere Weise gestört wurde.
  2. Das Hotel kann die Aufnahme eines Gastes verweigern, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder verbale oder körperliche Aggressionen zeigt.
  3. Um den Komfort aller Gäste zu gewährleisten, akzeptiert das Hotel keine Haustiere. Bei Verstößen gegen diese Bestimmung wird eine Geldstrafe von 300 PLN verhängt.
  4. Aufgrund der Infrastruktur und Beschaffenheit der Anlage ist sie für Personen ab 12 Jahren gedacht. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Bestimmung hat die Einrichtung das Recht, die Durchführung des Aufenthalts ohne Rückerstattung der durch die Reservierung entstandenen Kosten zu verweigern.